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Hinweis zur Vollmachtserteilung
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Für die Erteilung der Vollmacht und deren Widerruf ist zwingend das auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.conwert.at zur Verfügung gestellte Formular, das auch die Erteilung einer beschränkten Vollmacht ermöglicht, zu verwenden. Auf andere Weise erteilte Vollmachten werden von der Gesellschaft nicht akzeptiert. Es wird gebeten, die Vollmacht bzw deren Widerruf entweder bei der Registrierung am Einlass der Hauptversamm-lung vorzulegen oder vorab per Post an conwert Immobilien Invest SE, A-1080 Wien, Albertgasse 35, oder per Telefax, +43/(0)1/ 521 45 – 333, jeweils zu Handen von Herrn Mag Wolfgang Tutsch, zu übermitteln, wobei die Vollmacht bzw deren Widerruf bei den zwei zuletzt genannten Kommunikationsformen (Übermittlung per Post oder Telefax) jedenfalls bis 14. April 2010, 17:00 Uhr, Wiener Zeit, bei der Gesellschaft einlangen muss.
Aufzeichnung Live-Übertragung 15. April 2010
Die Aufzeichnung der Live-Übertragung der Präsentation im Rahmen der
9. ordentlichen Hauptversammlung der conwert Immobilien Invest SE am Donnerstag 15. April 2010, 10:00 Uhr MEZ, ist unter folgendem Link abrufbar: Aufzeichnung Liveübertragung >>

9. ordentliche Hauptversammlung am 15. April 2010
Wien, 19. April 2010
Abstimmungsergebnisse 9. ordentliche Hauptversammlung
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Wien, 15.04.2010
Präsentation 9. ordentliche Hauptversammlung
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Wien, 14.04.2010
Adhoc-Mitteilung: Information zur 9. ordentlichen Hauptversammlung
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Wien, 25.03.2010
UGB-Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 samt Konzernanhang und -lagebericht
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Corporate Governance-Bericht
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IFRS-Konzernabschluss zum 31. Dezember 2009 samt Konzernanhang und -lagebericht
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Gewinnverwendungsvorschlag des Geschäftsführenden Direktoriums
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Bericht des Verwaltungsrats gemäß § 41 Abs 2 und 3 SE-Gesetz
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Jahresbericht des Verwaltungsrats gemäß § 58 SE-Gesetz
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Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 1
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Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 2
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Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 3
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Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 4
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Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 5
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Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 6 - Hartmann
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Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 6 - Pecina
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Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 7
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Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 8
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Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG des Kandidaten zu Tagesordnungspunkt 6 - Hartmann
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Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG des Kandidaten zu Tagesordnungspunkt 6 - Pecina
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Lebenslauf des Kandidaten zu Tagesordnungspunkt 6 - Hartmann
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Lebenslauf des Kandidaten zu Tagesordnungspunkt 6 - Pecina
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Wortlaut der zum Tagesordnungspunkt 8 vorgeschlagenen Satzungsbestimmung (bedingtes Kapital III.)
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Schriftlicher Bericht des Verwaltungsrats gemäß § 174 Abs 4 iVm § 153 Abs 4 AktG zum Bezugsrechtsausschluss im Rahmen der zum Tagesordnungspunkt 7 zu beschließenden Ermächtigung gemäß § 174 Abs 2 AktG
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Wien, 18.03.2010
Einladung zur 9. ordentlichen Hauptversammlung am 15. April 2010
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Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre
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Hinweis zur Vollmachtserteilung an Dr. Armin Dallmann
Zusätzlich besteht – als Service der Gesellschaft für ihre Aktionäre – die Möglichkeit, dass Aktionäre, die teilnahmeberechtigt sind, aber nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, ihr Stimmrecht durch Herrn Rechtsanwalt Dr Armin Dallmann von der Kanzlei CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH oder einen von Herrn Rechtsanwalt Dr Armin Dallmann unterbevollmächtigten Vertreter, ausüben lassen. Wenn Aktionäre Herrn Rechtsanwalt Dr Armin Dallmann als Vertreter bevollmächtigen wollen, so müssen sie das folgende Verfahren einhalten: Der Aktionär übermittelt das ausgefüllte, auf Herrn Rechtsanwalt Dr Armin Dallmann lautende und unterfertigte Vollmachtsformular (siehe oben) so rechtzeitig an Herrn Rechtsanwalt Dr Armin Dallmann pA CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH, A-1010 Wien, Ebendorferstraße 3, Telefax: +43 1 40443 91150, E-Mail: armin.dallmann@cms-rrh.com, dass die Vollmacht spätestens am 12. April 2010, 12:00 Uhr, Wiener Zeit, dort einlangt. Die an Herrn Rechtsanwalt Dr Armin Dallmann erteilte Vollmacht ist nur dann wirksam, wenn sie Herrn Dr Armin Dallmann ermächtigt, im Rahmen dieser Vollmacht Untervollmacht zu erteilen.
Formular Vollmacht Rechtsanwalt Dr. Dallmann
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